Inhalte unseres Eingewöhnungskonzeptes
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Für die Eingewöhnungsphase des Kindes wird eine Bezugserzieherin ausgewählt.
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Zur Vorbereitung der Eingewöhnungsphase findet ein Elterngespräch statt, in dem die Beteiligung der Eltern an der Eingewöhnung ihres Kindes besprochen wird.
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Eltern sind für ihr Kind die „sichere Basis“ in der neuen Umgebung.
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Die Anwesenheitsphase der Eltern in der Gruppe wird geplant und die Eltern werden bei ihrer Aufgabe unterstützt.
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Die Zeiten und das Verhalten der Eltern bei der Anwesenheit werden vereinbart und den Reaktionen des Kindes und dem Stand der Eingewöhnung angepasst..
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Verlassen die Eltern die Einrichtung, müssen sie während der gesamten Eingewöhnung jederzeit erreichbar sein.
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Eltern und Fachkräfte stehen während der Eingewöhnungsphase in regelmäßigem Austausch.
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Die Eingewöhnungsphase ist abgeschlossen, wenn das Kind die Erzieherin als „sichere Basis“ akzeptiert.
Aufgaben der Eltern in der Eingewöhnungsphase
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Die Teilnahme am Informationsabend und dem Eingewöhnungsgespräch.
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Die Erstellung eines Zeitplanes für die Eingewöhnungsphase mit der Bezugserzieherin, wobei der individuelle Rhythmus des Kindes und die Gegebenheiten der Einrichtung berücksichtigt werden.
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Das Einhalten der vereinbarten Regeln.
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Vom Stuhl im Gruppenzimmer aus das Kind beim Spiel zu beobachten.
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Es findet kein Spiel mit dem Kind oder mit anderen Kindern statt. Die volle Aufmerksamkeit liegt beim eigenen Kind und seiner Tätigkeit.
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Dem Kind die Zeit geben, selbst zu entscheiden, wann es seine Erkundungstour fortsetzt. (ruhiges Abwarten bringt oft schnelleren Erfolg, als permanentes Drängen)
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Durch die bloße Anwesenheit ein „Nest“ oder einen „sicheren Hafen“zu bilden, von dem aus das Kind auf Erkundungstour gehen, sich aber auch jederzeit wieder dorthin zurückziehen kann, wenn es sich durch die neue Situation überfordert fühlt.
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Gemeinsam mit der Bezugserzieherin über den weiteren Verlauf der Eingewöhnung zu entscheiden.
Aufgaben der Bezugserzieherin
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die Durchführung des Aufnahmegespräches
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das Erstellen eines Zeitplanes zur Eingewöhnungszeit
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das Einhalten der vereinbarten Regeln
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das Zuständigsein für das Kind und die Eltern und als Ansprechpartner für die Fragen der Eltern zur Verfügung stehen
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die Kontaktaufnahme zum Kind und das Anbieten von kleinen individuell abgestimmten Spielangeboten
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das Abwarten bis das Kind die Initiative ergreift
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bei den Trennungsversuchen das Kind gegebenenfalls beruhigen
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gemeinsam mit den Eltern über den weiteren Verlauf der Eingewöhnung oder über das Ende der Eingewöhnungszeit zu entscheiden